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    WINDPARK
    SKASSA
    fünf moderne
    Windenergieanlagen
    machen Skassa
    unabhängig von
    Stromimporten
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Die Energiestrategie Sachsens sieht unter anderem vor, dass Windkraft ausgebaut wird. Auf den Flächen der Gemeinde Großenhain plant der Windparkentwickler UKA fünf leistungsstarke Windenergieanlagen, die umweltfreundliche Energie erzeugen sollen. Die Gemeinde Großenhain leistet damit einen großen Beitrag zur Energiewende in Sachsen.

Auf dieser Seite ist das Projekt beschrieben. Sie erfahren alles zur Planung, Technik und Naturschutz. Weiterhin stehen wir Ihnen für Fragen zur Verfügung!

 

Eckdaten zum Planungsgebiet

  • Im Landkreis Meißen sind fünf Windenergieanlagen auf dem Gemeindegebiet der Großen Kreisstadt Großenhain in Sachsen geplant.
  • Das Vorhabengebiet befindet sich südwestlich der Stadt Großenhain an der Kreisstraße K 8550
  • Die Flächen werden landwirtschaftlich genutzt.

 

Projektdetails

  • Vorgesehen sind fünf Windenergieanlagen des Herstellers Siemens
    • Anlagentyp SWT 3.6-130
    • Nennleistung 3,6 Megawatt
    • 130 Meter Rotordurchmesser
    • 165 Meter Nabenhöhe
  • Dieser Anlagentyp ist für Windenergiegewinnung im Binnenland optimiert.
      Technische Daten:
    • Durchmesser: 130 Meter
    • Anzahl der Rotorblätter: 3
    • Überstrichene Fläche der Rotorblätter: 13.750 m²
    • Drehrichtung: In Windrichtung im Uhrzeigersinn
    • Maximalgeschwindigkeit der Rotorspitzen: 78,5 Meter pro Sekunde
    • Drehzahlregelung: Durch Verstellung der Rotorblätter
    • Außenfarbe: Lichtgrau (RAL 7035)
    • Reflexionsgrad/Glanzgrad: Rotorblätter, Nabe und Maschinenhaus matt bzw. seidenmatt
      Stahlrohrturm halbglänzend
      Betonturm matt

 

Bürgerbeteiligung

Wir sehen die Energiewende als gesamtgesellschaftliche Aufgabe an. Eine Bürgerbeteiligung an dem Windpark ist vorgesehen und wird zu gegebenen Zeit hier vorgestellt.

Wichtige Fragen zum Projekt in Skassa haben wir hier für Sie zusammengestellt:

Wie viel Strom werden die Anlagen produzieren?

Die fünf geplanten Windenergieanlagen können je Stunde jeweils bis zu 3,6 Megawatt Strom erzeugen – zusammen also 18 Megawatt. Damit ist eine wirtschaftliche Energiegewinnung möglich, die die Region mit sauberem, umweltfreundlichem Strom versorgt.

Wie viel Abstand werden die Anlagen zur nächsten Wohnbebauung haben?

Der Abstand zum nächstgelegenen Wohngebiet beträgt 1000 m.

Wie groß werden die Anlagen?

Die Windenergieanlagen bestehen aus einem Turm, der 165 Meter hoch ist. Darauf sitzt das Generatorenhaus, an das die Rotoren gekoppelt sind. Ein Rotor misst 65 Meter in der Länge. Wenn sich ein Rotor vertikal in einer Geraden mit dem Turm befindet, ist die Anlage insgesamt knapp 230 Meter hoch.

Inwiefern profitieren die Gemeinde und die Anwohner von den Windenergieanlagen?

Zurzeit sind wir bemüht, ein gerechtes Vergütungsmodel für Eigentümer, Anwohner und die Gemeinde zu realisieren. Dieses wird Ihnen hier demnächst vorgestellt.

Verändern Windenergieanlagen unsere Landschaften?

Windräder verändern das Landschaftsbild – keine Frage. Jeder Mensch bewertet den Anblick anders. Wir verstehen Menschen, die den Anblick nicht mögen.

Aber: Windräder zerstören die Landschaft nicht. Im Gegenteil: sie schützen sie.

Wenn wir nicht auf Windenergie als tragende Säule der Energieproduktion aus enereuerbaren Ressourcen setzen, wird der Klimawandel unsere Landschaft komplett verändern.

Die Energiewende ist inzwischen gesamtgesellschaftlicher Konsens! Die Menschen wollen keine Atomkraft. Die Menschen wollen keine Kohle. Die Menschen wollen Erneuerbare Energien.

Dabei ist klar: Ohne Windenergie wird die Energiewende nicht gelingen!! Windenergieerzeugung an Land ist das Rückgrat der Energiewende!

Vor diesem Hintergrund sollten wir kleine Veränderungen des Landschaftsbildes in Kauf nehmen.

Sie sind kein Vergleich mit den Auswirkungen des Braunkohleabbaus! Komplette Regionen und Dörfer werden hierbei weggebaggert.

Sie sind kein Vergleich zu den immensen, milliardenschweren Folgekosten, die uns durch den jahrzehntelangen Rückbau von Atomkraftwerken und die ungelöste Endlagerfrage entstehen!

Außerdem stehen Windräder nicht für die Ewigkeit. Windräder werden aufgebaut, erzeugen zwanzig Jahre umweltfreundliche Energie, werden innerhalb weniger Tage abgebaut und am Ende steht dort wieder eine grüne Wiese oder ein Feld, dass bewirtschaftet werden kann. Dieser Verlauf ist gesetzlich geregelt.

Windräder belästigen Anwohner durch Schattenwurf?

Da Windenergieanlagen je nach Stand der Sonne Schatten werfen, müssen strenge Richtwerte eingehalten werden. Die Projektentwickler von UKA haben bei der Planung errechnet, auf welche Fläche Schatten fallen wird. Dabei wurde hypothetisch ein Jahr zugrunde gelegt, an dem die Sonne jeden Tag scheinen und sich die Windenergieanlage immer drehen würde. Das Ergebnis ist ein maximal möglicher Schattenwurf, welcher jedoch in der Realität in dieser Form nie eintreten wird. Die Schattenprognose wurde von UKA anhand von Kartendaten des Geodatenportals des Landes Sachsen erstellt. Sie zeigt, dass die Schatten, die auf das Skassaer Gebiet fallen, die vorgeschriebenen Grenzen komplett einhalten. Diese Grenzen wurden vom Länderausschuss für Immissionsschutz vorgegeben: pro Jahr darf von einer Windenergieanlage nicht mehr als insgesamt 30 Stunden Schatten auf die Wohnbebauung geworfen werden. Pro Tag darf ein Schatten sich nicht mehr als eine halbe Stunde auf Wohngebiete ausbreiten.

Wird man die Windenergieanlagen im Ort sehen?

Die Anlagen sind je nach Standort und Winkel von den Wohnorten sichtbar. Da die ausgewählten Anlagen in einer lichtgrauen Farbe gestrichen sind, werden keine Glanzeffekte oder Reflektionen auftauchen.

Wird man die Windenergieanlagen hören?

Der Hauptteil der Geräusche, die von einem Windpark zu hören sind, stammt von den Rotorblättern. Sie werden durch die Bewegung der Blätter im Wind erzeugt. Laut Bundes-Immissionsschutzgesetz darf in Wohngebieten der Schall der Windenergieanlagen nicht mehr als 45 Dezibel betragen. Dies entspricht der Geräuschkulisse einer sehr wenig befahrenen Straße. An allen Wohnorten werden die gesetzlich vorgegebenen Richtwerte zum Schutz gegen Lärm tags und nachts eingehalten.

Können die Anlagen auch ausgeschaltet werden?

Windenergieanlagen können sehr viel schneller abgeschaltet werden als Kernkraftwerke oder Kohlekraftwerke. Hierzu werden einfach die Rotorblätter aus dem Wind gedreht. Neben manuellen Eingriffen des Netzbetreibers oder Windparkbetreibers schalten die Windenergieanlagen bei zu starkem Wind oder zu einprogrammierten Zeiten, beispielsweise für Fledermäuse oder bei zu intensivem Schattenwurf vollautomatisch ab.

Durch bestimmte Wetterlagen kann es zur Vereisung der Rotorblätter kommen. Um Eisbildung oder -abwurf zu verhindern sind moderne Windenergieanlagen daher verpflichtend mit effektiven Schutzmaßnahmen ausgerüstet. Überwachungssysteme sorgen dafür, dass sich die Windenergieanlage selbstständig abschaltet, sobald sie Eis auf den Rotorblättern bemerkt.

Ist das Windangebot in Skassa ausreichend, so dass sich der Betrieb von Windenergieanlagen lohnt?

Untersuchungen am Standort Skassa haben gezeigt, dass die raumordnerisch zur Windenergienutzung vorgesehene Fläche eine sehr gute Windhöffigkeit bietet. Die Windhöffigkeit ist ein sehr wichtiges Kriterium für die Wirtschaftlichkeit eines Projektes. Wäre diese nicht gegeben, dann würde keine Projektentwicklungsfirma ein solches Projekt weiter verfolgen.

Werden die Windenergieanlagen die Skassaer Tierwelt beeinflussen?

Tiere am Boden gewöhnen sich schnell an die Bauwerke in ihrem Lebensbereich. Gerade kleinere Wirbeltiere finden am Turmsegment Schutz. In der Umgebung des geplanten Standortes sind verschiedene Vögel angesiedelt. Die meisten von ihnen fliegen nur in einigen Metern Höhe und damit außerhalb des Rotorenbereiches. Brutplätze von Greifvögeln befinden sich allesamt in einem angemessenen Abstand außerhalb des Gebietes. Zum Schutz von Fledermäusen können die Windenergieanlagen bedarfsgerecht abgeschaltet werden, so dass ein mögliches Konfliktpotenzial minimiert wird. Umfangreiche Naturschutzuntersuchungen sichern die Erkenntnislage und stellen, wenn vorhanden Konfliktpotentiale fest.

Stellen Windenergieanlagen eine Gefahr für die Vogelwelt dar?

20 Jahre Forschung von Ornithologen zeigen eindeutig: Vögel kollidieren nicht in großer Zahl mit Windenergieanlagen. Auch eine langfristige Beeinträchtigung des Verhaltens der Vögel ist nicht zu beobachten. Die größte Bedrohung für die Artenvielfalt geht vom Klimawandel aus.

Andere menschliche Eingriffe in den Lebensraum der Vögel wie Gebäude oder der Straßenverkehr stellen eine weitaus größere Gefahr dar. Bedeutende Vogelbrut- und -rastgebiete bleiben bei der Wahl der Standorte für Windenergieanlagen ohnehin grundsätzlich außen vor. Das garantieren naturschutzrechtliche Prüfungen im Laufe jedes Verfahrens zur Genehmigung einer Windenergieanlage. Besteht im laufenden Betrieb dennoch eine akute Bedrohung für brütende oder vorbeiziehende Vögel, werden die Anlagen zeitweise abgeschaltet. Die Praxis zeigt jedoch, dass die Kollisionsgefahr sehr gering ist. Die Vögel weichen kleinräumig aus. Die Rotoren der heute gebauten Anlagen drehen sich zudem weit über den durchschnittlichen Flughöhen. Zugvogelarten halten meist mehr Abstand von den Windrädern, werden jedoch nicht vertrieben.

Grundsätzlich gilt: Klimaschutz ist immer auch Natur- und Artenschutz.

Windenergie ist eine treibende Kraft der Energiewende, des größten Klimaschutzprogramms der Geschichte. Der Wandel des Klimas führt bei Vögeln nachweislich zu deutlichen Verhaltensänderungen. Erneuerbare Energien helfen die Produktion von CO2 zu vermeiden und bremsen so die Erderwärmung. Im Jahr 2015 haben die erneuerbaren Energien in Deutschland 156,1 Mio. Tonnen CO2 eingespart (BMWI: „Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland im Jahr 2015“. Stand August 2016).

Was haben die Bürger von den Windenergieanlagen?

Die Bewohner der Region verbrauchen den Windstrom, der durch die Anlagen erzeugt wird. Sie nutzen dann umweltfreundlichen Strom zu ihrem jeweiligen Tarif. Die Gemeinde erhält 70 Prozent der Gewerbesteuereinnahmen aus dem Betrieb der Windenergieanlagen. Damit bringen die Anlagen einen Gewinn für die Region, der in kommunale Projekte gesteckt werden kann.

Inwiefern profitiert die lokale Wirtschaft beim Bau von Windenergieanlagen?

Im Gegensatz zu konventionellen Kraftwerken stehen Windenergieanlagen dezentral in vielen Kommunen verteilt. Hierdurch ergeben sich für die lokale Wirtschaft Einnahmequellen. UKA legt Wert darauf, in ihren Projekten mit lokalen Dienstleistern und Handwerksbetrieben zusammenzuarbeiten. Sollten Bäume gefällt werden müssen, so werden zum Beispiel Wiederaufforstungsmaßnahmen bevorzugt an Unternehmen in der Region vergeben.

Windenergieanlagen lassen die Immobilienpreise sinken?

Bei der Errichtung der Windenergieanlagen werden gesetzliche Immissionswerte und technische Mindestabstände berücksichtigt, damit keine Minderung der Wohn- und Wertqualität der Umgebung eintritt. Der Wert einer Immobilie hängt von einer ganzen Reihe von Faktoren ab, grundlegend von Angebot und Nachfrage. Die Eigentümer und Pächter können Ihre Flächen weiterhin zur Landwirtschaft nutzen. Da Windenergieanlagen eine vergleichsweise kleine Fläche beanspruchen, bestehen hier nur geringe Einschränkungen. Spätestens nach 20 Jahren Laufzeit der Windenergieanlage werden die Fundamente von UKA zurückgebaut. Der Rückbau einer ausgedienten Anlage ist durch eine Bankbürgschaft abgesichert.

Wer hat die Windräder in Auftrag gegeben?

UKA projektiert auf eigene Initiative. Das mittelständische Unternehmen hat keine Auftraggeber, sondern sucht selbst nach wirtschaftlichen und umweltverträglichen Standorten.